Die geltenden Lebensmittelgesetze lassen auf vielfältige Weise ganz legalen Etikettenschwindel zu.Das vom Bundesverbraucherministerium 2011 initiierte Internetportal lebensmittelklarheit.de dokumentiert dies eindrucksvoll. Die Begleitforschung zum Portal beschreibt den „Handlungsbedarf" klar und deutlich: „Da die in der Werbung kommunizierten Attribute in aller Regel Vertrauens- und Potemkineigenschaften sind, die der Verbraucher am Endprodukt nicht mehr überprüfen kann (Gesundheitswert, Regionalität, Tierschutz, Bio usf.), ist es wichtig, Rahmenbedingungen auf dem Lebensmittelmarkt zu schaffen, die den Kunden, aber auch den Mitbewerbern Schutz vor opportunistischem Verhalten einzelner Unternehmen bieten. Vor diesem Hintergrund müssen auch bestehende rechtliche Regelungen und Begriffsfassungen kritisch hinterfragt werden."
Nicht einmal jeder fünfte Kunde traut den Herstellerangaben: Eine Lehre, die auch foodwatch aus den seit Ende 2007 auf der Internetseite abgespeist.de veröffentlichten Fällen legaler Verbrauchertäuschung gezogen hat. Nicht zuletzt hat auch die Lebensmittelindustrie mit einer eigenen, vom Marktforschungsinstitut GfK durchgeführten Studie gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. „Von der Wirtschaft selbst erhalten sie [die Verbraucher] nach eigenen Aussagen zu wenig Informationen", stellt die Bundesvereinigung der Ernährungswirtschaft (BVE) darin fest.
In Zahlen: 81,2 Prozent der befragten Verbraucher halten es für schwierig, die Qualität von Produkten anhand der vorhandenen Informationen richtig einzuschätzen – und gerade einmal 18,1 Prozent der Befragten vertrauen dabei den Angaben der Hersteller.
Freiwillige Siegel schützen nicht vor Täuschung - denn es reicht nicht, dem offensichtlichen Handlungsbedarf mit noch mehr neuen, freiwilligen Siegeln oder einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Hersteller zu begegnen. Verbindliche gesetzliche Regelungen sind zu schaffen, damit morgen illegal wird, was heute noch erlaubt ist. Um die Diskussion über Lösungen des vielfältig beschrieben Problems der legalen Verbrauchertäuschung voranzubringen, legt foodwatch zum Anlass von einem Jahr lebensmittelklarheit.de einen Aktionsplan für nationale wie europäische Regelungen vor – verbunden mit der Forderung an Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, diesen 15-Punkte-Plan für mehr Lebensmittelklarheit durchzusetzen.
Der 15-Punkte-Plan im Detail
- 1. Vorrang von Information vor Werbung
- 2. Lesbare Mindestschriftgröße
- 3. Realistische Produkt-Abbildungen
- 4. Verbindliche Mengenangaben für beworbene Zutaten
- 5. Umfassende Herkunftskennzeichnung
- 6. Klare Nährwertangaben
- 7. Verständliche Aromen- und Zusatzstoff-Deklaration
- 8. Transparenz über die Verwendung tierischer Zutaten und die Form der Tierhaltung
- 9. Lückenlose Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere
- 10. Transparenz über Herstellungsweise
- 11. Kennzeichnung von herstellungsbedingten Alkoholgehalten
- 12. Mindest-Füllmengen für Verpackungen
- 13. Marketingverbot für unausgewogene Kinderprodukte
- 14. Verbot von Gesundheitsversprechen
- 15. Wirkungsvolle Klage- und Informationsrechte für Verbraucherverbände
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